MHD abgelaufen – noch essbar? Mindesthaltbarkeitsdatum vs. Verbrauchsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum („mindestens haltbar bis“) ist ein Qualitätsdatum: Ungeöffnete, richtig gelagerte Produkte sind danach laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in der Regel noch eine Weile bedenkenlos geniessbar – von etwa 6 Tagen bei Kleingebäck und pasteurisierter Milch bis zu einem Jahr bei Teigwaren und Konserven. Das Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis“) ist dagegen ein Sicherheitsdatum für leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch, Geflügel oder frischen Fisch: Danach solltest du sie nicht mehr essen, und Läden in der Schweiz, in Deutschland und Österreich dürfen sie nicht mehr verkaufen.
Auf fast jeder Packung steht ein Datum – aber nicht jedes Datum bedeutet dasselbe. Wer „mindestens haltbar bis“ mit „zu verbrauchen bis“ verwechselt, wirft entweder gute Lebensmittel weg oder isst etwas, das krank machen kann. Und es geht um viel: In Schweizer Haushalten fallen pro Person und Jahr rund 80 Kilogramm Lebensmittelverluste an (BAFU/ZHAW, Bezugsjahr 2024), in deutschen Haushalten 74,5 Kilogramm Lebensmittelabfälle (Umweltbundesamt, Bezugsjahr 2022) – wegen unterschiedlicher Methoden sind die beiden Zahlen nicht direkt vergleichbar. Hier ist der Unterschied, den jeder kennen sollte, mit den offiziellen Richtwerten, der Rechtslage und den Regeln fürs Einfrieren.
„Mindestens haltbar bis“ ≠ Verfallsdatum
Das Gesetz definiert das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) in der Schweiz und in der EU fast wortgleich als „Datum, bis zu dem ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält“ (LIV Anhang 1 Ziff. 5; LMIV Art. 2). Es ist also ein Qualitätsversprechen des Herstellers: Bis zu diesem Datum behält das Produkt bei richtiger Lagerung mindestens seinen typischen Geschmack, seine Farbe und Konsistenz. Das kleine Wörtchen „mindestens“ ist entscheidend – danach ist es nicht schlecht, sondern oft noch tage-, wochen- oder monatelang einwandfrei.
Das BLV ordnet das MHD ausdrücklich als Qualitäts- und nicht als Sicherheitsangabe ein. Typische MHD-Produkte sind laut BLV etwa Chips, Salami, Rohschinken, Butter, Joghurt, Quark, Hartkäse, Eier und Fruchtsaft. Dazu kommt: Hersteller legen das MHD laut BLV eher vorsichtig fest, damit die Qualität bis zum angegebenen Datum garantiert ist (BLV, 2026).
Kurz: Das MHD ist ein „Genuss-“, kein „Gefahr“-Datum. Deine Sinne sind der bessere Test. Auf der Packung steht es als „mindestens haltbar bis …“, wenn der Tag genannt wird, sonst als „mindestens haltbar bis Ende …“ (LMIV Anhang X; LIV Anhang 8).
Das Verbrauchsdatum ist etwas ganz anderes
Auf leicht verderblichen Produkten steht statt des MHD ein Verbrauchsdatum: „zu verbrauchen bis“, gefolgt von den Bedingungen, unter denen das Produkt aufbewahrt werden muss. Das ist ein Sicherheitsdatum – und daran solltest du dich strikt halten.
In der EU, also auch in Deutschland und Österreich, gilt es für Lebensmittel, die mikrobiologisch sehr leicht verderblich sind und deshalb schon nach kurzer Zeit die Gesundheit gefährden können. Nach Ablauf „gilt ein Lebensmittel als nicht sicher“ (LMIV Art. 24). In der Schweiz ist das Kriterium etwas anders gefasst: Ein Verbrauchsdatum braucht jedes Lebensmittel, das laut Hygieneverordnung gekühlt werden muss (LIV Art. 13). Die LIV definiert es als „Datum, bis zu dem ein Lebensmittel zu verbrauchen ist“; danach darf es nicht mehr an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden (LIV Anhang 1 Ziff. 6).
Typische Produkte mit Verbrauchsdatum sind laut BLV Frischfleisch, pasteurisierte Pökelwaren, Weich- und Frischkäse, belegte Brötli, Frisch-Pizzen, Fertigmenüs, Patisserie, vorbereitete Salate und Sprossen. Das deutsche Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) nennt Hackfleisch, Geflügel, rohen Fisch, vorgeschnittene Salate und kleingeschnittenes Obst (BZfE, 2025), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusätzlich Vorzugsmilch. Achtung: Pasteurisierte Milch, Frischkäse, Quark oder Weichkäse gibt es in der Schweiz sowohl mit MHD als auch mit Verbrauchsdatum (foodwaste.ch). Massgebend ist deshalb immer die Formulierung auf der Packung, nicht die Produktart.
⚠️ Wichtig
Produkte mit „zu verbrauchen bis“ (z. B. Hackfleisch, frisches Geflügel, frischer Fisch) nach Ablauf nicht mehr essen – auch wenn sie normal aussehen und riechen. Krankmachende Bakterien können sich vermehren, ohne dass man es sieht oder riecht; ein sicherer Verzehr ist laut BLV dann nicht mehr gewährleistet. Der Sinnestest weiter unten gilt deshalb nur für MHD-Produkte.
MHD und Verbrauchsdatum im Vergleich
| Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) | Verbrauchsdatum | |
|---|---|---|
| Aufdruck | „mindestens haltbar bis …“ bzw. „mindestens haltbar bis Ende …“ | „zu verbrauchen bis …“ plus Lagerhinweis |
| Bedeutung | Qualität (Geschmack, Farbe, Konsistenz) | Sicherheit (Gesundheitsschutz) |
| Typische Produkte | Joghurt, Butter, Hartkäse, Eier, Teigwaren, Konserven | Hackfleisch, Frischfleisch, Geflügel, frischer Fisch, vorbereitete Salate |
| Nach Ablauf essen? | Oft ja – nach dem Sinnestest | Nein |
| Nach Ablauf verkaufen? | Erlaubt, wenn einwandfrei und ohne Täuschung | Verboten |
| Einfrieren? | Je nach Produkt möglich | Nur vor Ablauf und nur, wenn das Produkt sich eignet |
Der einfache 3-Sinne-Test (für MHD-Produkte)
Ist das MHD erreicht, entscheidet nicht der Kalender, sondern der Check. So empfehlen es auch das deutsche Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und das BLV: anschauen, riechen, vorsichtig probieren.
- Sehen – Schimmel? Veränderte Farbe oder Konsistenz? Aufgeblähte Verpackung oder gewölbter Konservendeckel? → weg.
- Riechen – säuerlich, ranzig, faulig oder ungewohnt? → weg.
- Schmecken – sieht und riecht alles normal, probiere eine kleine Menge. Ist alles wie gewohnt, kannst du das Lebensmittel laut BZfE noch essen.
Voraussetzung ist, dass das Produkt auf dem Transport und zu Hause richtig gelagert wurde (BMLEH, 2025). Welche Kühlschrankzone für welches Lebensmittel passt, liest du im Ratgeber Lebensmittel richtig lagern.
🧀 Und bei Schimmel?
Wegschneiden reicht nur bei wenigen, sehr wasserarmen Lebensmitteln: Hartkäse, Speck und Salami bzw. Rohwurst darfst du nach grosszügigem Entfernen der befallenen Stelle weiterverwenden – vor allem, wenn der Schimmel nur auf der Rinde sitzt (BLV; AGES, 2026). Bei starkem Befall an mehreren Stellen gehören auch sie weg. Alle anderen verschimmelten Lebensmittel, etwa Brot, Joghurt, Marmelade oder wasserreiche Produkte, entsorgst du ganz: Die Schimmelgifte breiten sich unsichtbar aus und werden durch Erhitzen nicht zerstört (AGES, 2026). Eine Zentimeterangabe fürs Wegschneiden nennen die Behörden nicht.
Wie lange halten typische Lebensmittel nach dem MHD?
Für die Schweiz gibt es dazu offizielle Richtwerte. Das BLV beschreibt sogenannte „MHD+ Abgabegrenzen“: Zeitangaben dazu, wie lange ungeöffnete, korrekt gelagerte Produkte nach dem MHD in der Regel noch bedenkenlos geniessbar und sicher sind. Grundlage ist ein Bericht der ZHAW im Auftrag des BLV (BLV, 2026). Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nennt in seinem Magazin Richtwerte für weitere Produktgruppen (BAFU, 2024).
| Lebensmittel (ungeöffnet) | Richtwert über das MHD hinaus | Quelle |
|---|---|---|
| Kleingebäck | ca. 6 Tage | BLV, 2026 |
| Pasteurisierte Milch (mit MHD) | ca. 6 Tage | BLV, 2026 |
| Joghurt | ca. 14 Tage | BAFU, 2024 |
| Rohschinken, Salami, Trockenfleisch | ca. 14 Tage | BAFU, 2024 |
| Gekochte Eier | ca. 14 Tage | BAFU, 2024 |
| UHT-Milch (H-Milch), Hartkäse, gekühlte Saucen | ca. 30 Tage | BAFU, 2024 |
| Öle, gesüsste Getränke, Mayonnaise, Senf, Ketchup | ca. 120 Tage | BAFU, 2024 |
| Trockene Teigwaren, Reis, Getreide | ca. 360 Tage (Teigwaren laut BLV bis zu 1 Jahr) | BAFU, 2024; BLV, 2026 |
| Konserven | bis zu 1 Jahr | BLV, 2026 |
| Mehl | meist noch Monate bis Jahre, keine genaue Frist | BZfE, 2025 |
| Rohe Eier | mindestens 6 Tage, danach nur noch durchgekocht (siehe Eier-Abschnitt) | foodwaste.ch (Verein) |
| Honig, Schokolade | keine Frist; wegen des hohen Zuckergehalts praktisch unbegrenzt haltbar | BZfE, 2019 |
Wichtig: Die BLV-Werte gelten ausdrücklich nur für ungeöffnete, korrekt gelagerte Produkte und ersetzen die Prüfung nicht. Wende auch die BAFU-Werte nur auf ungeöffnete Packungen an und mach vor dem Essen immer den Sinnestest. Das BZfE nennt keine Tageswerte, sondern bleibt allgemein: Joghurt, Pudding und Käse sind häufig noch Wochen nach dem MHD essbar, Mehl, Nudeln und Konserven meist noch nach Monaten oder Jahren (BZfE, 2025). Für geöffnete Packungen nennen die meisten Fachstellen keine festen Fristen, sondern verweisen auf den Hinweis „nach dem Öffnen … verbrauchen“ auf der Packung.
Zwei Klassiker, die oft unnötig im Müll landen: Kristallisierter Honig ist kein Mangel; im Wasserbad bei höchstens 30 bis 35 °C wird er wieder flüssig (Zu gut für die Tonne!, 2026). Ein weisslicher Belag auf Schokolade ist meist Fett- oder Zuckerreif, also ausgetretene Kakaobutter oder kristallisierter Zucker. Laut der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ist das gesundheitlich unbedenklich und nur ein optischer Mangel (AGES, 2025).
Weitere Datumsangaben: Legedatum, Einfrierdatum & Co.
Eier: Legedatum und MHD
Bei Eiern hängt das MHD direkt am Legedatum: Es darf höchstens 28 Tage nach dem Legen liegen. Ist ein Legezeitraum angegeben, zählt dessen erster Tag (EU-Verordnung 853/2004; für die Schweiz gleichlautend im Merkblatt des Kantons Aargau, 2025). In der EU müssen Eier spätestens 28 Tage nach dem Legen an die Kundschaft abgegeben sein (VO 853/2004; in Deutschland Tier-LMHV § 22).
Das Legedatum selbst ist keine Pflichtangabe: In der Schweiz ist es freiwillig, muss aber klar als Legedatum erkennbar sein (Kanton Aargau, 2025); in der deutschen Liste der Pflichtangaben für verpackte Eier taucht es ebenfalls nicht auf (BZfE, 2025). Steht es drauf, kannst du rechnen: Legedatum plus 28 Tage ergibt das spätestmögliche MHD.
Ab wann rohe Eier nur noch durchgegart auf den Teller sollten, sehen die Fachstellen unterschiedlich:
- AGES (Österreich): schon ab dem 22. Tag nach dem Legen, also 6 Tage vor dem MHD, nur noch in gut durcherhitzten Speisen (AGES, 2026).
- Verbraucherzentrale (Deutschland): nach Ablauf des MHD nur noch durcherhitzt (Verbraucherzentrale, 2026).
- foodwaste.ch (Schweiz, Verein): korrekt gelagert und originalverpackt noch mindestens 6 Tage über das MHD hinaus geniessbar, danach nur noch für durchgekochte Speisen.
Auf der sicheren Seite bist du mit der strengsten Regel: Für Speisen mit rohem Ei nimmst du frische Eier, ältere Eier kochst, bäckst oder brätst du gut durch. Lagere Eier im Kühlschrank immer an derselben Stelle und nicht in der Tür, wo die Temperatur schwankt, und wasche sie nicht (AGES, 2026).
Frischetest im Wasserglas: Bleibt das Ei flach am Boden liegen, ist es frisch. Schwebt es im Wasser, verbrauche es bald und nur durcherhitzt. Steigt es an die Oberfläche, gehört es weg (AGES, 2026; Zu gut für die Tonne!, 2026).
Einfrierdatum: „eingefroren am …“
Bei eingefrorenem Fleisch, eingefrorenen Fleischzubereitungen und eingefrorenem, unverarbeitetem Fisch muss das Datum des Einfrierens auf der Packung stehen, formuliert als „eingefroren am …“ (LMIV Anhang III und X; in der Schweiz LIV Anhang 8). Hat der Schweizer Handel Ware vor Ablauf des Verbrauchsdatums eingefroren, trägt sie das Einfrierdatum und ein MHD von 90 Tagen (BLV, 2026) – mehr dazu im nächsten Abschnitt. Was du selbst einfrierst, beschriftest du am besten mit Inhalt, Menge und Einfrierdatum (BZfE, 2025).
Hackfleisch: „zu verbrauchen bis“ wirklich ernst nehmen
Wie empfindlich Hackfleisch ist, zeigt die Kühlvorschrift: Im Handel muss es bei höchstens 2 °C gelagert werden (EU-Verordnung 853/2004; Schweizer Hygieneverordnung Art. 29). Dein Kühlschrank ist oft wärmer: In einer Umfrage des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) lag die Temperatur in Kühlschränken im Mittel bei 5,5 °C. Das BfR empfiehlt höchstens 7 °C, besser unter 5 °C (BfR, 2023). Lege Hackfleisch deshalb in die kälteste Zone, hinten auf die Glasplatte über dem Gemüsefach (BZfE, 2025).
- Abgepackt: spätestens bis zum aufgedruckten Verbrauchsdatum verbrauchen (BZfE, 2025).
- Lose beim Metzger gekauft: am selben Tag, innerhalb von 6 bis 8 Stunden – eine Empfehlung des BZfE, keine gesetzliche Frist.
- Vorverpacktes Geflügelhack (Deutschland): muss den Hinweis „Vor dem Verzehr durcherhitzen!“ tragen (Tier-LMHV § 16).
- Aufgetaut: Hackfleisch darf laut Schweizer Hygieneverordnung nach dem Auftauen nicht wieder eingefroren werden (HyV Art. 31).
Ganz ohne Datum: Was kein MHD braucht
Manche Produkte tragen gar kein MHD, weil das Gesetz sie ausnimmt – in der EU wie in der Schweiz: frisches, unbehandeltes Obst und Gemüse inklusive Kartoffeln (ausser Sprossen), Wein und Getränke ab 10 Volumenprozent Alkohol, Backwaren, die normalerweise innerhalb von 24 Stunden gegessen werden, Essig, Speisesalz, Zucker in fester Form, bestimmte Zuckerwaren und Kaugummi (LMIV Anhang X; LIV Anhang 8). Hier entscheidest du allein mit Augen, Nase und Zunge. Brot vom Vortag dürfen Schweizer Läden übrigens weiter verkaufen, wenn es sicher ist und sie das transparent machen, etwa mit dem Hinweis „von gestern“ (BLV, 2026).
Vor Ablauf einfrieren: So rettest du Produkte mit Verbrauchsdatum
Nach Ablauf ist ein Produkt mit Verbrauchsdatum nicht mehr zu retten – davor schon. Das BLV hat in einem Informationsschreiben (September 2026) festgehalten, wie Lebensmittel mit Verbrauchsdatum vor Ablauf eingefroren werden können:
- Im Laden: Händler dürfen geeignete Produkte vor Ablauf fachgerecht einfrieren, solange sie einwandfrei sind. Die Ware muss spätestens am Tag des Verbrauchsdatums durchgefroren sein und wird mit Einfrierdatum und einem MHD von 90 Tagen gekennzeichnet. Dazu kommt der Hinweis, sie nach dem Auftauen sofort zu essen und nicht wieder einzufrieren.
- Bei dir zu Hause: Hersteller können geeignete Produkte mit dem Hinweis „Zum Einfrieren geeignet vor Ablauf des Verbrauchsdatums“ oder mit einer Schneeflocke kennzeichnen. Als ergänzende Angabe empfiehlt das BLV zum Beispiel: ab Einfrierdatum bei −18 °C noch 90 Tage haltbar, möglichst im Kühlschrank auftauen, nach dem Auftauen sofort essen und nicht wieder einfrieren.
So gehst du praktisch vor:
- Packung prüfen: Ein Einfrier-Hinweis oder eine Schneeflocke zeigt, dass das Produkt dafür geeignet ist. Für Fleisch- und Wurstwaren mit Verbrauchsdatum nennt auch foodwaste.ch dieselbe Regel: vor Ablauf einfrieren, dann rund 90 Tage haltbar.
- Rechtzeitig einfrieren: solange das Produkt einwandfrei ist und das Verbrauchsdatum nicht abgelaufen ist. Besser nicht erst am letzten Abend – im Handel muss die Ware am Tag des Verbrauchsdatums bereits durchgefroren sein.
- Beschriften: Inhalt und Einfrierdatum notieren (BZfE, 2025).
- Bei −18 °C lagern und innerhalb von 90 Tagen verbrauchen (BLV, 2026).
- Im Kühlschrank auftauen, danach sofort zubereiten und nicht wieder einfrieren. foodwaste.ch nennt dafür höchstens 24 Stunden.
Für Deutschland und Österreich haben wir keine vergleichbare behördliche Empfehlung für Verbraucherinnen und Verbraucher gefunden. Wie lange andere Lebensmittel im Gefrierfach halten und was sich gar nicht einfrieren lässt, liest du im Ratgeber Lebensmittel richtig einfrieren.
Rechtslage: Darf man Lebensmittel nach dem MHD verkaufen oder essen?
Die Vorschriften regeln vor allem, was Läden, Restaurants und andere Betriebe abgeben dürfen. In der Schweiz ist das die Lebensmittelinformationsverordnung (LIV), in Deutschland und Österreich die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, VO 1169/2011).
| Land | Nach Ablauf des MHD | Nach Ablauf des Verbrauchsdatums |
|---|---|---|
| Schweiz | Abgabe grundsätzlich erlaubt, wenn Qualität und Sicherheit gewährleistet sind und die Kundschaft nicht getäuscht wird. Der Betrieb bleibt verantwortlich und muss die Ware prüfen (BLV, 2026). | Abgabe verboten (LIV Anhang 1 Ziff. 6). |
| Deutschland | Verkauf nicht verboten; die Verantwortung geht vom Hersteller auf den Händler über. Er muss auf das abgelaufene MHD hinweisen, ein reduzierter Preis allein reicht nicht (Lebensmittelklarheit, 2026). | Verkauf verboten; das Produkt gilt als nicht sicher (LMIV Art. 24; BVL). Umetikettieren oder Umpacken ist nicht erlaubt (Verbraucherzentrale, 2025). |
| Österreich | Weitergabe erlaubt, wenn sich der Abgebende von der Sicherheit überzeugt hat und das abgelaufene MHD deutlich gekennzeichnet ist (Leitfaden des Umwelt- und des Gesundheitsministeriums, 2011). | Darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden; ein Datum nachträglich zu verlängern ist unzulässig (ebenda). |
Und zu Hause? Die genannten Regeln betreffen die Abgabe, also Verkauf und Weitergabe. Die Empfehlungen der Behörden für deine Küche sind trotzdem eindeutig: Ein abgelaufenes MHD ist kein Grund zum Wegwerfen, wenn der Sinnestest passt (BMLEH, 2025; BLV). Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum solltest du dagegen nicht mehr essen, sondern entsorgen (BVL; AGES, 2025). Mehr Ideen, wie du insgesamt weniger wegwirfst, findest du in unseren 11 Tipps gegen Food Waste.
So hilft Kühlbär dabei
Oft ist gar nicht das Datum das Problem, sondern dass ein Produkt hinten im Kühlschrank in Vergessenheit gerät und dann wirklich verdirbt. Beim Verbrauchsdatum ist das Zeitfenster besonders knapp: Wer erst am Tag danach daran denkt, kann nichts mehr retten. Hier setzt Kühlbär an:
- Rechtzeitige Erinnerung: Standardmässig meldet sich die App 3 Tage und 1 Tag vor Ablauf, jeweils um 9 Uhr. Mit Premium wählst du 1, 2, 3, 5 oder 7 Tage vorher und die Uhrzeit frei. So bleibt Zeit, das Hackfleisch zu kochen oder ein geeignetes Produkt noch einzufrieren. Mehr zur MHD-Erinnerung in Kühlbär.
- Datumsvorschlag: Bei Waagen-Etiketten von Coop und Migros übernimmt Kühlbär das aufgedruckte Datum aus dem Code. Sonst schlägt die App eine typische Haltbarkeit nach Produktart vor, die du an das Datum auf der Packung anpasst. Produkte erfasst du mit dem Barcode-Scanner auf Basis von Open Food Facts, bekannte Produkte auch offline.
- Überblick: Kühlschrank, Gefrierfach und Vorrat führst du getrennt, und der Filter „Läuft ab“ zeigt dir, was zuerst gegessen werden sollte.
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Was bedeutet „mindestens haltbar bis“?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist laut Gesetz das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften behält. Es ist ein Qualitäts- und kein Verfallsdatum: Ungeöffnete Produkte sind danach oft noch geniessbar, wenn Aussehen, Geruch und Geschmack stimmen.
Was ist der Unterschied zwischen MHD und Verbrauchsdatum?
Das MHD („mindestens haltbar bis“) ist ein Qualitätsdatum, danach ist ein Produkt oft noch geniessbar. Das Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis“) steht auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Geflügel oder frischem Fisch und ist ein Sicherheitsdatum: Nach Ablauf solltest du das Produkt nicht mehr essen, auch wenn es unauffällig aussieht und riecht.
Wie lange sind Joghurt, Milch und Eier nach dem MHD haltbar?
Für ungeöffnete, richtig gelagerte Produkte nennt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bei Joghurt etwa 14 Tage und bei UHT-Milch etwa 30 Tage über das MHD hinaus, das BLV bei pasteurisierter Milch mit MHD etwa 6 Tage. Rohe Eier sind laut foodwaste.ch noch mindestens 6 Tage nach dem MHD geniessbar, danach nur noch durchgekocht; die österreichische AGES rät schon ab dem 22. Tag nach dem Legen nur noch zu durcherhitzten Speisen. Vor dem Essen entscheidet immer der Sinnestest.
Darf ein Laden Lebensmittel nach dem MHD noch verkaufen?
Ja. In der Schweiz, in Deutschland und in Österreich ist das grundsätzlich erlaubt, wenn das Produkt einwandfrei und sicher ist und die Kundschaft nicht getäuscht wird; in Deutschland und Österreich muss der Händler deutlich auf das abgelaufene MHD hinweisen. Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum dürfen dagegen nicht mehr verkauft oder abgegeben werden.
Kann ich Fleisch mit Verbrauchsdatum einfrieren?
Ja, aber nur vor Ablauf des Verbrauchsdatums und nur, wenn sich das Produkt dafür eignet. In der Schweiz können Hersteller solche Produkte mit „Zum Einfrieren geeignet vor Ablauf des Verbrauchsdatums“ oder einer Schneeflocke kennzeichnen; das BLV nennt als Beispiel eine Haltbarkeit von 90 Tagen bei −18 °C ab dem Einfrierdatum. Nach dem Auftauen sofort verbrauchen und nicht wieder einfrieren.
Woran erkenne ich, dass ein Lebensmittel schlecht ist?
An Schimmel, ungewohntem oder säuerlichem Geruch, veränderter Farbe oder Konsistenz und an aufgeblähten Verpackungen. Nur bei Hartkäse, Speck oder Salami reicht es, kleine Schimmelstellen grosszügig wegzuschneiden, andere verschimmelte Lebensmittel gehören ganz weg. Bei Produkten mit Verbrauchsdatum hilft der Sinnestest nicht: Nach Ablauf gehören sie weg, auch wenn sie unauffällig wirken.
Quellen
- Schweiz
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Informationsschreiben 2025/4.1 – Abgabe von Lebensmitteln nach Ablauf des MHD und Einfrieren von Lebensmitteln vor dem Ablauf des VD, 2026. blv.admin.ch (PDF)
- BLV: Informationen auf der Lebensmitteletikette, ohne Datum (abgerufen 2026). blv.admin.ch
- BLV: Mykotoxine, ohne Datum (abgerufen 2026). blv.admin.ch
- Schweizerische Eidgenossenschaft: Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Art. 13, Anhang 1 und 8 (geprüfte Fassung 2018). fedlex.admin.ch
- Schweizerische Eidgenossenschaft: Verordnung des EDI über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln (HyV), SR 817.024.1, Art. 29 und 31, Stand 2025. fedlex.admin.ch
- Bundesamt für Umwelt (BAFU): Magazin «die umwelt» 4/2024, 2024. bafu.admin.ch (PDF)
- BAFU / ZHAW (Beretta et al.): Monitoring der Lebensmittelverluste in der Schweiz – Zwischenstandsbericht 2025, 2025. bafu.admin.ch (PDF)
- Kanton Aargau, Amt für Verbraucherschutz: Merkblatt Nr. 3 Eierverkauf – Lagerung, Kennzeichnung und Selbstkontrolle, 2025. ag.ch (PDF)
- foodwaste.ch (Verein): Haltbarkeitsübersicht, Produktseiten Eier roh und Aufschnitt, ohne Datum. Übersicht · Eier roh · Aufschnitt
- EU und Deutschland
- Europäische Union: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), Art. 2, 9, 24, Anhang III und X, 2011. eur-lex.europa.eu
- Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang III (konsolidierte Fassung), 2004. eur-lex.europa.eu
- Bundesrepublik Deutschland: Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), § 16 und § 22, Stand 2024. gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH): Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum, 2025. bmleh.de
- BMLEH, Kampagne „Zu gut für die Tonne!“: Ist das noch gut? So erkennen Sie, ob Lebensmittel noch geniessbar sind, 2026. zugutfuerdietonne.de
- Bundeszentrum für Ernährung (BZfE): Haltbarkeit von Lebensmitteln, 2025. bzfe.de
- BZfE: Lebensmittel richtig lagern, 2025. bzfe.de
- BZfE: Mindesthaltbarkeitsdatum (Einfache Sprache), 2019. bzfe.de
- BZfE: Eier: Vom Einkauf in die Küche, 2025. bzfe.de
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Korrektes Kühlen von Lebensmitteln im Privathaushalt (FAQ), 2023. bfr.bund.de (PDF)
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): FAQ Mindesthaltbarkeitsdatum / Verbrauchsdatum, ohne Datum. bvl.bund.de
- Verbraucherzentrale: Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist nicht gleich Verbrauchsdatum, 2025. verbraucherzentrale.de
- Verbraucherzentrale: Eier: Alles zu Lagerung und Haltbarkeit, 2026. verbraucherzentrale.de
- Verbraucherzentrale / Lebensmittelklarheit: MHD abgelaufen: Dürfen Lebensmittel noch verkauft werden?, 2026. lebensmittelklarheit.de
- Umweltbundesamt (UBA): Lebensmittelabfälle, 2025. umweltbundesamt.de
- Österreich
- Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES): Sicher kochen, 2025. ages.at
- AGES: Eier unter der Lupe, 2026. ages.at
- AGES: Mykotoxine, 2026. ages.at
- AGES: Schokolade, 2025. ages.at
- Lebensministerium (BMLFUW, heute BMLUK) mit dem Gesundheitsministerium: Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen – Rechtliche Aspekte, 2011. sozialministerium.gv.at (PDF)